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Spielplatzsicherheit

Pflichten des Spielplatzbetreibers

Der Eigentümer und Betreiber eines Spielplatzes ist verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht gemaß §823 BGB für die Sicherheit auf seinen Spielpätzen zu sorgen. Er ist verantwortlich dafür, dass die Spielgeräte sicher sind und Kinder die diesen nutzen, nicht durch defekte oder unsichere Spielgeräte gefährdet werden.

 

Spielplatzsicherheit sicherstellen

Wie kann man die Spielplatzsicherheit sicherstellen? Die DIN EN 1176 beschreibt, wie Spielgeräte auf ihre Sicherheit zu prüfen sind. Dazu gehört eine regelmäßige Spielplatzkontrolle und Spielplatzprüfung.

 

Unsere Dienstleistungen

Visuelle Routine-Inspektion (tägliche bis wöchentliche Spielplatzkontrolle)

  • Erfassen aller offensichtlichen Gefahrenquellen durch z.B. Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Benutzung
  • Verschleiß beweglicher Teile, Stabilität des Gerätes
  • Verunreinigungen z.B. durch zerbrochene Flaschen, Glas

 

Operative Inspektion (alle 1 bis 3 Monate)

  • Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
  • Erprobung des Spielgerätes
  • Überprüfung der Verschleißteile
  • Überprüfung von Verbindungsteilen, Schrauben und Gelenken

 

Jährliche Hauptinspektion – Spielplatzprüfung

  • Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Spielgeräte, Fundamente, Oberflächen und des gesamten Spielplatzes
  • Erfassung von Veränderungen an den Spielgeräten betreffs der Betriebssicherheit
  • Kontrolle auf Verrottung und korrosion
  • Bei Bedarf Freilegeung der Fundamente

 

Über alle unsere Tätigikleiten erhalten Sie einen ausführlichen Bericht für Ihre Dokumentation.