Spielplatzgeräte unterliegen Beschädigungen daher hat der Betreiber die Spielplatzinspektion durchführen zu lassen. Der Gesetzgeber hat die Verkehrssicherungspflicht gesetzlich geregelt, im §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt, dass jede Privatperson, Unternehmen oder staatliche Institution, die eine potenzielle Gefahrenstelle schaft, dafür Sorge zu tragen hat, dass anderen kein Schaden zugeführt wird. Dazu zählen auch Betrieber von Kinderspielplätzen.
Vandalismus auf dem Spielplatz
Immer wieder müssen wir bei unseren Spielplatzprüfungen erleben, dass Spielplatzgeräte mutwillig und vorsätzlich beschädigt werden. Es werden die tragenden Teile von Schaukeln, zum Beispiel der Schaukelbalken angesägt oder der Balken der Wippe wird angesägt. Durch diese Beschädigung kann der Balken brechen und im schlimmsten Fall, der leider auch schon einige Male eingetreten ist, Kinder schwer verletzen oder gar töten.
Da Spielplätze nicht Tag und Nacht beobachtet werden, können Menschen mutwillig solche Beschädigungen vornehmen. Es kann aus reiner Fahrlässigkeit sein, Mutproben oder auch Menschen die anderen gezielt Schaden zuführen wollen. Solche Beschädigungen sind in Rahmen der Spielplatzinspektion wie zum Beispiel der Jahreshauptinspektion zu erkennen.
Verschleiß von Spielplatzgeräten
Auch Spielplatzgeräte unterliegen dem normalen technischen Verschleiß. Dabei können Spielgeräte aus Metall anfangen zu rosten oder Holzbalken können aufgrund der Witterung oder durch Pilzbefall morsch werden. Auc
Die Spielplatzinspektion – Spielplatzprüfung
Was kann man als Betreiber eines Spielplatzes machen, um solche Beschädigungen zu erkennen? Der Schlüssel ist die Jahreshauptinspektion, also die Spielplatzprüfung durch einen zertifizierten „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ der von einer Fachorganisation wie der FLL e.V. oder BSFH e.V. zertifiziert ist und sich regelmäßig weiterbilden muss.
Als Betreiber müssen Sie hier zwischen der wöchentlichen oder gar täglichen operativen Spielplatzprüfung und der Jahreshauptinspektion unterscheiden.
Unsere Prüfer sind zertifizierte „Qualifizierte Spielplatzprüfer (FLL / BSFH)“ nach DIN 79161.
Wenn Sie einen Spielplatzprüfer beauftragen, fragen Sie diesen, ob er oder sie über eine zertifizierte Ausbildung gemäß DIN 79161 verfügt und ob er / sie regelmäßig an Weiterbildeungen teilnimmt. Nur so können Sie als Betreiber des Spielplatzes sicher sein, einen fachlich geeigneten Spielplatzprüfer zu beauftragen.
Weiter sollten Sie über die Spielplatzprüfung einen ausführlichen Bericht erhalten, der die Mängel und Normabweisungen dokumentiert.
Gerne führen wir die Spielplatzinspektion – Spielplatzprüfung auch für Ihre Spielplätze durch.
Fragen Sie uns nach Ihrem individuellen Angebot.
Wir arbeiten für öffentliche und private Betreiber von Kinderspielplätzen.